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Die Albert Koechlin Stiftung (AKS) prämiert 2025 erneut innovative Jungunternehmen: mit dem Innerschweizer Startup-Preis. 2022 erstmalig als eines von mehreren Jubiläumsprojekten zum 25. Geburtstag der Stiftung durchgeführt, stärkt der Innerschweizer Startup-Preis künftig als wiederkehrendes Format die Startup-Szene und den Standort Innerschweiz.
Der Innerschweizer Startup-Preis 2025 wird gemäss Ausschreibungsreglement in folgenden Kategorien verliehen:
Unternehmen mit Gründungsjahr: 2020-2022
Schwerpunkt: Markterfolg, Entwicklungspotential, realistische Zukunftschancen
100'000 Franken Hauptpreis
Je 50'000 Franken für maximal zwei weitere Unternehmen
Weitere Benefits
Unternehmen mit Gründungsjahr: 2022-2024
Schwerpunkt: Geschäftsidee, Relevanz, Innovation, Prototyp, Markteintritt
Je 30'000 Franken für maximal fünf Unternehmen
Weitere Benefits
Unternehmerinnen, die als (Mit-)Gründerinnen Aufbau und Entwicklung des Unternehmens
(mit Gründungsjahr 2020-2024) massgeblich prägen
Je 30'000 Franken für maximal zwei Gründerinnen
Weitere Benefits
Wichtige Termine im Bewerbungsverfahren.
Prüfung der eingereichten Bewerbungen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Zulassungskriterien. Erste Evaluationsphase zur Vorselektion (sur dossier).
Mitteilung über Qualifizierung (oder Absage)
Einladung für Pitch vor der Fachjury
Nur qualifizierte Unternehmen Kategorie Wachstumsphase
02.09.2025: Frühphase und Gründerinnen
03.09.2025: Wachstumsphase und Gründerinnen
Mitteilung über Nomination (oder Absage)
Einladung für Pitch vor der Preisjury
Nur qualifizierte Unternehmen Kategorie Frühphase
.
Feierliche Abendveranstaltung mit Präsentationsständen der Nominierten.
Wachstumsphase: Das Unternehmen wurde zwischen 1.1.2020-31.12.2022 gegründet. Schwerpunkt: Markterfolg, Entwicklungspotenzial, realistische Zukunftschancen
Frühphase: Das Unternehmen wurde zwischen 1.1.2022-31.12.2024 gegründet. Schwerpunkt: Geschäftsidee, Relevanz, Innovationspotenzial, Prototyp, Markteintritt
Das erklärt sich durch unseren Stiftungszweck: Gemäss unserem Stiftungsstatut engagieren wir uns namentlich in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Luzern.
Nein, der Hauptsitz muss in einem der Innerschweizer Kantone (Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz oder Uri) sein.
Herausgegeben durch:
Albert Koechlin Stiftung
Reusssteg 3
6003 Luzern